Inhalte und Umfang
Die Gewährleistung bei von Brady vertriebenen Geräte beträgt 12 Monate und beinhaltet Materialfehler und Verarbeitungsmängel; hiervon ausgenommen sind Verschleißteile. Als Verschleißteile sind z.B. Druckköpfe, Zahnriemen, Walzen, Datenträger, Batterien, Cuttermesser, Kupplungen, etc. definiert. Die genauen Gewährleistungs- und Garantiebedingungen können den allgemeinen Geschäftsbedingungen entnommen werden.
Des weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass Störungen welche durch mangelhafte Reinigung der Gerät und/oder durch Fehlbedienungen entstehen, nicht im Rahmen der Gewährleistung abgewickelt werden. Alle entstandenen Aufwände welche zur Beseitigung einer solchen Störung entstanden sind, werden dem Auftrageber nach aktuell gültiger Servicepreisliste in Rechnung gestellt.
Beginn der Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum durch BRADY. Dabei gibt die Seriennummer Aufschluss über das Lieferdatum des Druckers. Bei dem Abverkauf Ihrer Lagerware ist somit zu berücksichtigen, dass ein Anspruch auf Gewährleistung nur innerhalb der ersten 12 Monate nach Lieferung durch BRADY besteht.
Abwicklung
Zur Gewährleistungsprüfung müssen die Geräte in unser Service-Center eingeschickt werden. Eine Abwicklung kann nur dann erfolgen, wenn das “Service-Auftragsformular“ korrekt ausgefüllt und dem Gerät beigelegt wurde.
Bei Fragen steht Ihnen unser Service-Center jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche lediglich zwischen den Vertragspartnern geltend gemacht werden können. Endkunden von BRADY-Vertragspartner haben gegenüber BRADY keinerlei Gewährleistungsansprüche.
Gewährleistung für durchgeführte Reparaturarbeiten
Die Gewährleistungsfrist für durchgeführte Reparaturarbeiten beträgt 3 Monate ab dem Auslieferdatum des Service-Centers. Gewährleistungsansprüche bestehen für die durchgeführten Arbeiten, nicht für anderweitige Defekte.